Haus- und Badeordnung KOPPKE

 

Allgemeines

 

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern.

 

Die Haus und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

 

Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.

 

Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

 

Das Rauchen ist im Koppke nicht gestattet.

 

Behälter aus Glas (Flaschen, Dosen usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.

 

Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

 

Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.

 

Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

 

Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, sowie Radio und Lautsprecher in das Bad mitzubringen und zu benutzten.

 

Das Fotografieren und Filmen mit Handys und Kameras ist nicht erlaubt.


 

Öffnungszeiten und Zutritt

 

Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich durch Aushang bekannt gegeben.

 

Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken, ohne das Eintrittsgelder erstattet werden.

 

Der Zutritt ist nicht gestattet:

 

Personen die unter Einfluss berauschender Mittel stehen

 

Personen, die Tiere mit sich führen

 

Personen mit infektiösen oder ansteckenden Krankheiten

 

Personen mit Neigungen zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie geistig Behinderten ist der Zutritt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.

 

Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein.

 

Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Jahreskarten sind nicht übertragbar.

 

Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen das Bad nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer volljährigen Begleitperson betreten.

 

Private Schwimmlehrer sind zur Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.

 

 

Haftung

 

Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich der Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und ihre Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Gast selbst.

 

Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in das Bad mitgebrachten Gegenstände wird im Rahmen der vorhandenen Versicherung nur dann gehaftet, wenn diese Gegenstände ordnungsgemäß in die Garderobenschließfächer eingeschlossen werden.

 

Jede Haftung des Betriebsleiters oder der Person, welche zu ihm in einem Dienst-, oder Arbeitsverhältnis stehen, für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die den Badegästen bei der Benutzung der Einrichtung zustoßen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

 

Für Wertsachen und Bargeld wird nur gehaftet, wenn sie an der Kasse hinterlegt sind.

 

Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, das Armband hat er während des Badbesuches bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Armbänder ist ein Betrag in Höhe von 75,00 € zu entrichten. Der Verlusttragende erhält diesen Betrag zurück, falls das Armband gefunden wird.


 

Besondere Bestimmungen

 

Vor dem Betreten der Schwimmhalle und dem Benutzen der Schwimmbäder ist eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen.

 

Die Verwendung von Duschgel/Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

 

Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhalle nicht mit Straßenschuhen betreten.

 

Der Aufenthalt in den Bädern ist nur in Badebekleidung, der Aufenthalt in den Schwitzkabinen der Sauna ist nur ohne Badebekleidung gestattet.

 

Das Springen vom Beckenrand ist nicht gestattet.

 

Die Benutzung von Schwimmflossen, Schnorchelgeräten und Schwimmringen sowie das Ball- und Fangspielen ist nur nach Absprache mit dem Aufsichtspersonal gestattet. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.

 


Kleidung die eine halbe Stunde nach Badeschluss nicht abgeholt ist, wird vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke werden vom Personal geöffnet.

 

 

 

 

 

Greetsiel, im Februar 2024

 

 

 

 

Benjamin Buserath

      -Geschäftsführer-